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GESCHENKE.

Wussten Sie, dass der Erbschaftssteuersatz je nach Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad) und

Vermögen laut Erbschaftssteuergesetz zwischen 7 und 50 Prozent liegt?

 

Wer über Vermögen verfügt, ist also gut beraten die Vermögensübertragung intelligent zu gestalten.

 

Eine Schenkung, zum Beispiel an die eigenen Kinder, ist bis zu 400.000 Euro steuerfrei. „Schenkung“ bedeutet aber auch,

dass die Eltern keinen Zugriff mehr auf das Vermögen haben und die Kinder darüber nach Schenkung grundsätzlich verfügen können.

 

Aus diesem Grunde wurden spezielle Lösungen entwickelt, die durch eine sogenannte Familien-Option in einem Vertragsmantel untergebracht werden können. So wird ein Teil eines Testaments vertraglich festgelegt und ermöglicht Ehepartnern, Kindern oder anderen nahestehenden Personen unter Einhaltung von Fristen eine bequeme Vermögensübertragung zwischen Generationen, während gleichzeitig die Verfügungskontrolle behalten wird. 

 

Zusammengefasst:

  • Sie behalten zu Lebzeiten die Kontrolle über Ihr Vermögen.
  • Schenkungssteuerrechtliche Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Während der Laufzeit fällt keine Abgeltungssteuer an, sondern sind nach 12 Jahren Mindestlaufzeit und einem Mindestalter von 62 Jahren des jeweils Steuerpflichtigen bei einer Auszahlung die Hälfte der Erträge steuerfrei.
  • Bei einer Todesfallleistung fällt keine Einkommenssteuer an.
  • Sie haben die Chance auf eine attraktive Rendite, wenn Sie den richtigen Berater, die richtige Gesellschaft und die richtige Vermögensaufteilung wählen.

Ganz einfach.

 

Daniela Sommerhoff