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FONDSGEBUNDEN.

Macht eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung Sinn?

 

Kommt drauf an. Jeder einzelne Mensch ist individuell in Zielsetzung und Priorität, finanziellem Bedarf und Ausstattung zu betrachten.

 

Aus diesem Grunde funktioniert marketingtechnisch gesehen auch nicht die Zielgruppenfindung!

 

Ein fondsgebundener Vertragsmantel bei einer Versicherung ist im Gegensatz zu anderen Produkten die flexible Vertragsform einer Lebens- oder Rentenversicherung. Sie ist in der Ansparphase nicht absetzbar, sondern ermöglicht erst ab Auszahlung Steuervorteile. Hier fällt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren an, sprich die Gewinne (Renditen), die während der Vertragslaufzeit erworben / erwirtschaftet wurden, werden bei Auszahlung nach 12 Jahren, frühestens ab dem 62. Lebensjahr zur Hälfte besteuert. Während ein normaler Fondssparplan die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) abführen muss, ist es in der fondsgebundenen Versicherungsvariante weniger als die Hälfte, da das zu versteuernde Einkommen ab Auszahlung die Messgröße ist, welche ab Rentenbeginn in der Regel geringer ist, als im vorherigen Arbeitszyklus. 

 

Nicht jede fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung ist zu empfehlen. Auch hier kommt es auf die Gesellschaft an!

Anlagementalität, Fondsspektrum, Kostensektor, Solvabilität, also die finanzielle Stärke eines Unternehmens, Spezifikation und die uneingeschränkte Regelung für die Generationsübertragung sind ausschlaggebend.

 

Eine fondsgebundene Versicherung ist sinnvoll, wenn alle Parameter gegeben sind und somit bildlich betrachtet bis zum Schluss neben anderen Investitionsentscheidungen gehalten werden kann, auf den alle weiteren getroffenen Geldanlagen zum Rentenbeginn übertragen werden können, um darüber den späteren Renten-Auszahlplan in Anwendung zu bringen sowie die Generationsübertragung nach gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Aspekten unterzubringen. In diesem Vertrag ist die Hinterbliebenenabsicherung mit weiteren Vorteilen geregelt. 

 

Ein biometrisches Risiko, wie die Berufsunfähigkeitsrente in einen fondsgebundenen Vertrag unterzubringen ist nicht vorteilhaft, da der Risikobeitrag den Vermögensaufbau immens beeinflusst. Biometrische Risiken, wie die Berufsunfähigkeit oder die Risikoleben als Absicherung für zum Beispiel eine Immobilienfinanzierung wird gesondert untergebracht, weil es günstiger ist!

 

Das bedeutet in Summe, dass eine fondsgebundene Variante wie ein Depot funktionieren muss und sollte. Der Ablauf beschreibt nicht den Rentenbeginn und wird mit 65 aufgelöst, sondern kann weiterbestehen, damit ein flexibler Auszahlplan und die Generationsübertragung gewährleistet werden kann.

 

Eine Gesellschaft, die fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen anbietet, sollte somit nur der "MANTEL" sein, nicht die Investition!

 

"Es ist nicht immer drin, was draufsteht!"

 

Daniela Sommerhoff

 

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