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ALLES GUTE.

Heute geht es um ein ganz anderes Thema. Keine Politik und kein Investitionsthema.

 

Es geht um meinen Sohn und um Ärzte.

 

Mein Sohnemann, Maximilian, ist mir im Jahre 2020 fast "von der Schippe" gesprungen. Dieser Artikel ist keine Verarbeitung eines Trauma´s - das machen wir hier für uns bestens und alleine. Max ist ein toller, aufgeschlossener, glücklicher und intelligenter Junge, der jedoch nach 3 Jahren immer noch Darmprobleme hat, die sich immer wieder zeigen und auch viel zu viele Schulausfälle mit sich führen.

 

Nicht, dass ich den Schulausfall als tragisch betiteln würde, ist dieser Umstand dennoch unschön, weil jedes Kind den sozialen und regelmäßigen Alltag unter Freunden benötigt - vom systemischen Abschluss der Unterrichtsfächer später mal ganz abgesehen. 

 

Weil er immer wieder Probleme hat, ein Gespräch mit der Kinderarztpraxis einfach zu nichts führt, suchte ich heute den direkten Weg in die Uniklinik Eppendorf in Hamburg auf. Das Gespräch mit dem spezialisierten Arzt in der Gastroenterologie war freundlich und nett. Nett sind sie alle. Es gibt ja auch eine Rechnung zum Schluss. Wir brachten wie aufgefordert Blutwerte und eine Stuhlprobe mit, hofften gleichzeitig aber auch auf ein waches Ohr der Ursprungsgeschichte und auf weitere Kontrolluntersuchungen - einfach nur zum Check und zur Absicherung, dass alles in Ordnung ist und wenn nicht, mit dem Wunsch einer Behandlung - LÖSUNG.

 

Was fand statt:

 

Ein Gespräch - weiter nichts. Der Arzt stellte Fragen und mein Sohn antwortete ehrlich und klar. Die Ursprungsgeschichte sollte ich erzählen, denn die überfordert Max. Mich auch - egal - ich bin die Mama und so legte ich los. Der Arzt, ziemlich entspannt, erwiderte dann was im Befundbericht aus 2020 steht. Ich, doch sehr verdutzt über die abweichende, abgemilderte Geschichte im Befund, überreichte zeitgleich die Überweisung von der Kinderärztin, auf der eine Bemerkung: "Mit der Bitte um Mitbehandlung" stand. So langsam dämmerte mir die entspannte Haltung und die fehlende Notwendigkeit einer Behandlung. Als wenn ich nicht wüsste was das bedeuten würde, denn die Kinderärztin weiß im Grunde genommen, dass ich keine Überweisung benötige, weil wir Privatpatienten sind. Ein Funke Hoffnung einer Blitzreaktion im Gehirn des mir gegenüber sitzenden Facharztes blieb aus. Wie auch immer - kommen wir zur Ursprungsgeschichte:

 

Maximilians Beschwerden begannen im März 2019. In einem Urlaub - im Juni 2019 landeten wir erstmals in einer Klinik in Österreich zu einer Untersuchung. Danach, zurück in Hamburg, waren wir bei unserer Kinderärztin, die eine Einschätzung des Zustands beschrieb, diese sich leider als falsch herausstellte. Da die Beschwerden nicht aufhörten, begannen wir im April 2020 auch eine zusätzliche Unterstützung durch eine Naturheilkunde. Diese Medikation half, jedoch nicht ausreichend. Zwischendurch waren wir immer mal wieder bei der Allgemeinmedizin, da die Beschwerden blieben und die Schulausfälle Überhand nahmen. Diagnosen waren immer: Ein Infekt, eventuell COVID, Verstopfung, psychosomatische Ursachen, etc. Auch Lehrer(innen) glaubten Max seine Beschwerden nicht.

 

Zum Notfall kam es dann am 11.10.2020 – ein Sonntag. Wir landeten, weil der kürzeste Weg in der Asklepios Klinik-Nord (Heidberg). Von der völlig verrückten Aufnahme im NOTFALL in COVid-Zeit mal ganz abgesehen, verbrachten wir 23 Stunden lang mit abwechselnd neuen Kinderärztinnen, die in wiederholenden Visiten meinem Sohn immer wieder die gleichen Fragen stellten - der Diagnose "Verstopfung" erliegen. Mein Sohn bekam einen Einlauf nach dem Anderen. Als Max immer grüner wurde und mir gegen Mitternacht zu verstehen gab, dass er vermutlich sterben werde, ich kurz davor war Max in ein neues Krankenhaus zu bringen und überaus emotional zu verstehen gab, dass etwas falsch läuft, wurde zu später Stunde der Chirurg gerufen.

 

Kaum war der Chirurg da, ging es SOFORT in die NOT-OP. Max war ganze 3 Stunden im OP, wurde aufgeschnitten und ich habe seitdem ein „kleines Wutproblem“. Der Dickdarm umschlug zeitig einen mittlerweile vergammelten Blinddarm, quetschte ihn sozusagen ab, wurde jedoch dadurch ebenso sehr in Mitleidenschaft gezogen. Ein Teil des Dickdarms wurde entfernt, so erzählte es mir der Chirurg nach der OP. Auch gab mir der Chefarzt (Chirurg) des Krankenhauses unter vier Augen zu verstehen, dass er selbst in dieser Einrichtung ungern operiert. Arbeitsklima, Unfähigkeit, Einstellung? Den Rest kann ich mir nur denken. Er teilte mir nach der OP mit, dass es im Wachstum weiterhin Probleme geben kann. Beispiele waren: Verschluss, Verwachsungen - was auch immer. Ein Arzt, der seinen Beruf gut macht - immerhin hat er meinen Sohn gerettet, doch fault es ganz gewaltig an der Vorgeschichte, Allgemeinärzten, dem Befund und dem Besuch heute in der Uniklinik Hamburg!

 

Warum. 

 

In dem Befund steht NICHT das, was mir damals vom operierenden Chefarzt (Chirurg) mitgeteilt wurde. So erfuhr ich heute. Ich kann keine Befunde lesen - zumindest war mir nicht klar, dass der Befund eine normale Blinddarmbehandlung beschreibt. Diese Erkenntnis heute würde Unterschlagung von Fakten bedeuten, was Zulassungen in Gefahr bringen könnte oder es bedeutet: "Frau Sommerhoff erzählt Schwachsinn und benötigt eine Mitbehandlung!"

 

Tja, und nun fordere ich die Patientenakte sowie ein persönliches Gespräch mit dem damalig behandelnden Chirurg!

Gemäß § 630f BGB ist der Behandelnde verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

 

Ob die Ärzte das wissen?

 

Weiterhin möchte ich anmerken, dass der ambulante Entlassungsbericht der Kinder-Uniklinik vom 15.11.2023 ebenso mehr als fraglich ist. Ignoriere ich die Rechtschreib- und Grammatikfehler, unterstreicht der Bericht absolute Inkompetenz des Innenlebens von Krankenhäusern. 

 

"Alles Gute", gebe ich auf diesem Weg zurück.

 

Daniela Sommerhoff