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AB AN DEN TISCH.

Die Thematik Erben und Schenken, als ein so wichtiges Thema, wurde in Vergangenheit und wird noch heute viel zu wenig beherzigt.

 

"Gerade in dieser äußerst turbulenten Zeit, geprägt von demografischen Umbrüchen, in der unsere geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in den wohlverdienten Ruhestand treten, ist es unerlässlich, dieses Thema mit Nachdruck zu diskutieren."

 

Eine berechtigte Frage ist:

 

“Vererben oder Verschenken?”

 

Vererben bedeutet unweigerlich Erbengemeinschaft. Sobald der Zeitpunkt des Erbes erreicht ist und keine frühzeitigen Vorkehrungen getroffen wurden, greift die gesetzliche Erbfolge. Dies führt häufig zu Konflikten. Selbst die harmonischste Familie kann plötzlich feststellen, dass der Frieden, den sie zuvor genossen hat, in Gefahr gerät. Den Zustand Streit, wünschen sich die Eltern nach ihrem Ableben ganz bestimmt nicht.

 

Um dem vorzubeugen, heißt es also:

 

“AB AN DEN TISCH!” 

 

Erben und Erblasser sollten noch zu Lebzeiten frühzeitig mit Offenheit, Fairness und Verständnis füreinander, gemeinsam einen guten Plan für den Todesfall besprechen und den Nachlass regeln.

 

Welche ersten Schritte sind dafür notwendig: 

 

Zuallererst ist es wichtig Ordnung zu schaffen! Alles hat seinen Platz.

 

Jeder Haushalt, sei es privat oder geschäftlich, muss über separate Ordner verfügen: Bankordner, Versicherungsordner, Ordner für sonstige Vermögensgegenstände und einen Notfallordner. Es ist unabdingbar, eine vorausschauende und kompetente Finanzberatung zu finden, die unterstützt, den Überblick behält und begleitet. Diese sollte zudem ein verlässliches Netzwerk von Experten in den jeweiligen Bereichen mitbringen. Die Generationsübertragung ist ein komplexes und sich überschneidendes Feld, das verschiedene Fachleute erfordert. Mit dieser Herangehensweise gibt es keinen Raum für nervige Lücken oder Streitigkeiten. Haftungsfehler werden für alle Beteiligten vermieden.

 

Was ist der weitere Fahrplan und wer ist zuständig:

  • Steuerrechtliche Bewertung, beziehungsweise die Erfassung des Nettovermögens erstellt mit einer Übersicht von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
  • Feststellung und Formulierung eines Testaments, Berliner Testaments oder eines Erbvertrages, je nach Größenordnung
  • Die richtige Verwahrung, am besten veranlasst durch einen Notar, hinterlegt im zuständigen Amtsgericht des jeweiligen Wohnsitzes. (Der Nachttisch oder das Versteck in einem Buch ist nicht unbedingt zu empfehlen.)
  • Zusätzliche Regelung von Vollmachten, wie Patientenverfügung und Vorsorge- und/oder Unternehmervollmachten durch einen Anwalt und Notar mit eventueller Rücksprache und Einbindung ihres Haus- oder Facharztes
  • Erarbeitung einer perfekten Lösung für die Vermögensübertragung

Welche Wünsche stellt verständlicherweise ein Erblasser:

 

Es ist von größter Bedeutung, vorhandenes Vermögen nicht nur zu bewahren und zu schützen, sondern es auch gewinnbringend anzulegen. Niemand möchte unnötig hohe Steuern zahlen, sondern vielmehr die Steuerlast optimieren, insbesondere Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Pflichtansprüche reduzieren. Schließlich wurde das eigene Vermögen hart erarbeitet. Steuerfreiheit wäre ein Traum. Zudem sollte die Umsetzung einfach, unkompliziert und verständlich sein, selbstverständlich mit fortlaufender Verfügungskontrolle.

 

"Für ein gutes Tischgespräch kommt es nicht so sehr darauf an, was sich auf dem Tisch, sondern was sich auf den Stühlen befindet." Walter Matthau

 

Daniela Sommerhoff