Die Themen der Vorsorgevollmacht, ob als Privatperson oder als Unternehmer*in, sowie die Patientenverfügung rücken verstärkt in den Fokus des Bewusstseins.
Wenn rechtsverbindliche Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatte, Kinder oder selbst bestimmte Nachfolger*innen in Unternehmen, Sie im Ernstfall gesetzlich nicht vertreten. Für die
betroffene Person können Angehörige oder Nachfolger*innen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben:
1. Wenn, eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt und
2. Wenn, sie gerichtlich bestellter Betreuer*in sind.
Von vielen Menschen werden diese Themen jedoch nicht mit sich selbst in Zusammenhang gebracht.
Der Gesetzgeber verpflichtet Niemanden, diesbezüglich tätig zu werden.
Umso mehr gilt es daher, sich und eigen gewählte Nachfolger*innen für diese Situationen zu wappnen. Unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren und finanzielle Verluste können durch
rechtzeitige Vorsorge vermieden werden.
Sehr gerne sind wir Ihnen, auch hier, bei der Erstellung in diesem so wichtigen Bereich der Vorsorge, behilflich.
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