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BASISRENTE.

Die Rürup-Rente, bezeichnet nach dem Ökonomen Bert Rürup, trat 2005 neben die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente und die klassische private Rentenversicherung an. Auch sie ist eine steuerlich begünstigte Form in Ansparphase, wird jedoch auch nachgelagert in Etappen bei Auszahlung besteuert. 

 

Bert Rürup war unter anderem Professor für Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft. Ebenso äußerte er 2020 im Zusammenhang mit der Pandemie die Befürchtung, dass Deutschland und die Europäische Union im Ringen mit der USA und mit China um die globale ökonomische Vorherrschaft marginalisiert werden könnten, heißt ins Abseits befördert werden. Auch sprach er von: einer "LETZTEN CHANCE"  im geopolitischen Ringen der Supermächte nicht unterzugehen... 

 

Die Rürup-Rente gilt als günstige Alternative genannter Vertragsformen, insbesondere für Personen, welche ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben, über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und/oder selbstständig sind. Erfunden wurde diese Form der Basisabsicherung als Alternative oder Zusatzbaustein vorher genannter Förderprodukte. Geförderte Produkte sind erfundene Vertragsformen, damit ein Anreiz des Sparens für die Altersvorsorge geschaffen wird, weil die Gesetzliche Rentenversicherung zukünftig ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

 

Die Prämien können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, weshalb die Rürup-Rente als günstig gilt. Der anrechenbare Prozentsatz beträgt seit dem Jahre 2023 volle 100 %, also in Zahl seit 2024 27.566 Euro pro Jahr (bei Verheirateten: 55.131 Euro).

 

Die Basis-Rente ist, wie der Name schon sagt, ein Grundbaustein der Altersabsicherung und kann attraktiv sein - allerdings eher für Unternehmer, die freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und diese Form als Alternative wählen, weil die Sparbeiträge zu 100 % in einen vermögensverwaltenden Fonds oder in ein Portfolio fließen. 

 

Es ist somit bei Entscheidung dieser Vertragsform unbedingt auf die umzusetzende Gesellschaft zu achten! 

Völlig irre nämlich, wie viele Gesellschaften, die eigentlich nur KFZ-Versicherungen oder sachspezifische sowie biometrische Risiken abdecken sollten, auch die Beratungen von Geldanlagen anbieten!

 

Ebenso ist wichtig zu wissen, dass die Rürup-Rente wie eine Gesetzliche Rentenversicherung zu betrachten ist und kein Kapitalwahlrecht hat, sondern ab Renteneintritt als lebenslange Rentenzahlung kalkuliert und ausgezahlt wird. Wesentlich ist zudem, dass die Rentenzahlung bei Ableben des Versicherten nur auf den Ehepartner oder auf noch kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden kann.

 

Es ist somit keine Hinterbliebenenabsicherung, keine Geldanlage und schon gar kein Vermögensaufbau, sondern schlicht und einfach nur eine Basis als Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung!

 

Daniela Sommerhoff

 

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