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Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2020?

Es ist mittlerweile in aller Munde. Hier und dort lesen und hören wir wieder von der Gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Das Thema ist nicht neu. Bereits Ursula von der Leyen hatte in ihrer Zeit als Arbeitsministerin 2012 Pläne der Alterssicherung für Selbstständige vorgelegt.

 

Ist nun in 2020 wirklich damit zu rechnen?

 

Sinn macht es aus meiner Sicht, auch, wenn wir Selbstständige uns dagegen sträuben in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ich kann das verstehen, denn ich bin Eine davon!

 

Nichtsdestotrotz ist es wichtiger denn je für unser Alter vorzusorgen und gerade wir Unternehmer(innen) legen den Fokus eher ins Hier und Jetzt, in die Unternehmung, in das Investieren. Die Familie, unser Alltagsleben ist nebenher auch noch zu finanzieren. So rückt das Sparen für das Alter leicht in den Hintergrund. Auf jeden Fall wird meist viel zu wenig beiseite gelegt.

 

Ein Fakt ist aber, dass in Deutschland, gemäß Umfragen circa 3 Millionen Selbstständige nicht ausreichend für das Alter abgesichert sind und genau aus diesem Grunde hat unser Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun vor eine Reform auf den Weg zu bringen, die dem Desaster der Altersarmut entgegenwirken soll. Im Koalisationsvertrag wurde es bereits festgehalten. Die Umsetzung ist in 2020 geplant.

 

Eine gute Sache ist es mit Sicherheit, aber wie kommen wir an der Gesetzlichen Rentenversicherung vorbei?

 

Im Gespräch ist, dass mit Inkrafttreten der neuen Regelung zwischen

 

- der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung,

- der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente (sog. Basis-Rente) und

- einem Versorgungswerk (gilt für Ärzte, Anwälte, usw.)

 

gewählt werden kann.

 

Welche genaue Strategie am besten zu den persönlichen Wünschen und Zielen eines Einzelnen passt, wie viel zusätzliche Vorsorge nach noch ausstehenden Regelungen betrieben werden sollte, ist pauschal nicht zu beantworten.

 

Ihre individuelle Situation sollte mit bereits getroffener Vorsorge in Ruhe ausgelotet werden.

 

WIDMEN SIE SICH ALSO DIESEM THEMA, solange wir noch Ruhe haben!

 

Denn kümmern Sie sich nicht, wird NACH Inkrafttreten des Gesetzes die Einzahlung, vor allem die Höhe des monatlichen Aufwands in die Gesetzliche Rentenversicherung einfach mal so festgelegt! 

 

Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!

 

Herzlichst grüßt, Daniela Sommerhoff

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